Zur Übersicht

Schnellsuche
Seite drucken
Vorherige Seite

Fortsetzung



.Auftrags- und Vertragsbedingungen für Verkehrswertgutachten

Seite 2 von 4

4. Honorar:
Für die Erstattung von Gutachten und Wertermittlungen erfolgt die Honorierung des Sachverständigen gemäß Honorartafel zu § 34, Abs. 1 u. 2, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI, nach dem Wert zum Honorarsatz Normalstufe, mittlerer Satz bzw. bei Vorliegen der in § 34, Abs. 5, Ziff. 1 bis 3, HOAI genannten Schwierigkeiten nach der Schwierigkeitsstufe; mindestens mittlerer Satz (vgl. Honorartafel zu § 34 HOAI).

Bei Wertermittlungen für mehrere Stichtage erfolgt die Honorierung der ersten Wertermittlung gemäß dem vorbeschriebenen Satz. Die zweite Wertermittlung für dasselbe Objekt zu einem anderen Wertermittlungsstichtag wird mit 40-70 % ( 40 % wenn gleicher Zustand - 70 % wenn wesentliche Zustandsunterschiede) des Honorars für das Erstgutachten honoriert. Das Honorar darf die Höchstsätze der Schwierigkeitsstufe gemäß der Honorartafel zu § 34, HOAI nicht überschreiten.

Sofern dem Sachverständigen die nachfolgend beschriebenen zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht vom Auftraggeber bereitgestellt werden können und deshalb vom Sachverständigen beschafft, überarbeitet oder angefertigt werden müssen, so werden diese und auch sonstige Zusatzleistungen nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen gerechnet:

-

für die Sachverständigenstunde

EUR 110,00

-

für die Hilfskraftstunde

EUR 45,00

-

für die Schreibkraftstunde

EUR 30,00

Diese Vereinbarung betrifft a) Vergütungen bei gerichtlicher Beweisaufnahme und b) folgende grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellende Unterlagen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Sachverständigen beschafft werden:

1.

aktuelle Liegenschaftskarte (Flurkarte)

2.

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

3.

aktueller Grundbuchauszug

4.

Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)

5.

Baubeschreibung

6.

Wohn-/Nutzflächenberechnung, Ermittlung des Brutto-Rauminhalts

7.

aktuelle Mietverträge, Mietvertrags- und Nebenkostenzusammenstellung


Pauschalierter Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils EUR 100,00 bei Erfordernis:

a)

der Feststellung von Grundlagen zur planungsrechtlichen Beurteilung des Grundstücks

b)

von Ermittlungen zur Prüfung und Dokumentation der bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten.