4. Honorar:
Für die Erstattung von Gutachten und
Wertermittlungen erfolgt die Honorierung des
Sachverständigen gemäß Honorartafel
zu § 34, Abs. 1 u. 2, Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure HOAI, nach dem
Wert zum Honorarsatz Normalstufe, mittlerer Satz
bzw. bei Vorliegen der in § 34, Abs. 5, Ziff.
1 bis 3, HOAI genannten Schwierigkeiten nach der
Schwierigkeitsstufe; mindestens mittlerer Satz
(vgl. Honorartafel zu § 34 HOAI).
Bei Wertermittlungen für mehrere Stichtage
erfolgt die Honorierung der ersten Wertermittlung
gemäß dem vorbeschriebenen Satz. Die
zweite Wertermittlung für dasselbe Objekt zu
einem anderen Wertermittlungsstichtag wird mit
40-70 % ( 40 % wenn gleicher Zustand - 70 % wenn
wesentliche Zustandsunterschiede) des Honorars
für das Erstgutachten honoriert. Das Honorar
darf die Höchstsätze der
Schwierigkeitsstufe gemäß der
Honorartafel zu § 34, HOAI nicht
überschreiten.
Sofern dem Sachverständigen die nachfolgend
beschriebenen zur Wertermittlung erforderlichen
Unterlagen nicht vom Auftraggeber bereitgestellt
werden können und deshalb vom
Sachverständigen beschafft, überarbeitet
oder angefertigt werden müssen, so werden
diese und auch sonstige Zusatzleistungen nach
Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen
gerechnet:
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für
die Sachverständigenstunde
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EUR
110,00
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-
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für
die Hilfskraftstunde
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EUR
45,00
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-
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für
die Schreibkraftstunde
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EUR
30,00
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Diese
Vereinbarung betrifft a) Vergütungen
bei gerichtlicher Beweisaufnahme und b)
folgende grundsätzlich vom
Auftraggeber bereitzustellende Unterlagen,
soweit diese nicht ausdrücklich vom
Sachverständigen beschafft
werden:
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1.
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aktuelle
Liegenschaftskarte (Flurkarte)
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2.
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Auszug aus
dem Liegenschaftsbuch
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3.
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aktueller
Grundbuchauszug
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4.
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Bauzeichnungen
(Grundrisse und Schnitte)
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5.
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Baubeschreibung
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6.
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Wohn-/Nutzflächenberechnung,
Ermittlung des
Brutto-Rauminhalts
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7.
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aktuelle
Mietverträge, Mietvertrags- und
Nebenkostenzusammenstellung
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Pauschalierter Aufwendungsersatz in
Höhe von jeweils EUR 100,00 bei
Erfordernis:
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a)
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der
Feststellung von Grundlagen zur
planungsrechtlichen Beurteilung des
Grundstücks
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b)
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von
Ermittlungen zur Prüfung und
Dokumentation der bauordnungsrechtlichen
Gegebenheiten.
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